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Corona-Pandemie | Novemberhilfe
Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und andere Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, der sogenannten Novemberhilfe. Diese Hilfe bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte.
Gerne bestätigen wir den bei uns versicherten Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern im Zusammenhang mit der so genannten Novemberhilfe Versicherungsschutz in bedingungsgemäßem Umfang für die Unterstützung ihrer Mandanten bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund der Corona-Krise.
Die im Rahmen der jeweiligen Anträge abzugebenden Erklärungen und Versicherungen beziehen sich u. a. auf die mögliche Strafbarkeit von fehlerhaften Angaben und sollten daher nur von den Mandanten abgegeben werden. Wir raten unseren Versicherungsnehmern daher, darauf hinzuwirken, dass die Erklärungen und Hinweise den Mandanten erreichen und die Mandanten die Kenntnisnahme dokumentierbar und vor Versand des Antrags bestätigen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Zusammenhang auch auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Annex), soweit die Grenzen der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.