Mitteilungen
Corona-Pandemie | Überbrückungshilfen II und III
Gerne bestätigen wir bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für die Unterstützung von Mandanten bei der Beantragung von Überbrückungshilfen für
- Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro,
- Soloselbständige,
- Freiberufler sowie
- gemeinnützige Unternehmen und Organisationen,
die in den jeweiligen Förderzeiträumen corona-bedingte Umsatzeinbußen hatten (Überbrückungshilfen II und III) für die in den Leitfäden der Bundesregierung genannten Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Zusammenhang auch auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Annex), soweit die Grenzen der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.