Mitteilungen

31. März 2020 | Mitteilungen

Tätigkeiten der bei uns versicherten Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater im Zusammenhang mit staatlichen Soforthilfen

Gerne bestätigen wir den bei uns versicherten Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern im Zusammenhang mit staatlichen Soforthilfen Versicherungsschutz in bedingungsgemäßem Umfang für die Unterstützung ihrer Mandanten bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund der Corona-Krise.

Die im Rahmen der jeweiligen Anträge abzugebenden Erklärungen und Versicherungen beziehen sich u.a. auf die mögliche Strafbarkeit von fehlerhaften Angaben und sollten daher nur von den Mandanten abgegeben werden. Wir raten dazu, dass die Mandanten diese Erklärungen unterschreiben bzw. absenden. Falls die Mandanten auf die Einreichung/Versendung durch ihren Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerberater bestehen, sollten die Berufsträger darauf hinwirken, dass die Erklärungen und Hinweise den Mandanten erreichen und die Mandanten die Kenntnisnahme dokumentierbar und vor Versand des Antrags bestätigen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Zusammenhang auch auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Annex), soweit die Grenzen der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.