Mitteilungen
Corona-Pandemie | Überbrückungshilfe kleine und mittelständische Unternehmen
Gerne bestätigen wir bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für die in den beschlossenen Eckpunkten der Bundesregierung vom 12.06.2020
„Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“
genannten Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberatern. Dies betrifft die 1. Stufe (Antragstellung) und die 2. Stufe (nachträglicher Nachweis).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Zusammenhang auch auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Annex), soweit die Grenzen der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.