Jährlicher Fragebogen zur Berufshaftpflichtversicherung
Wichtiger Hinweis für Sozietäten/Anscheinsozietäten, einfache Partnerschaften und kundgemachte gemeinsame Berufsausübungen:
Bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern benötigen wir diese Daten im Zusammenhang mit der von uns abzugebenden Bestätigung nach § 44 b Abs. 4 WPO, die wir nur aufrechterhalten können, solange deren Voraussetzungen gegeben sind. Ergänzend erlauben wir uns den Hinweis, dass dies nach § 44 b Abs. 6 WPO auch für die kundgemachte gemeinsame Berufsausübung (wie z. B. Anscheinsozietät oder nicht als solche kenntlich gemachte Bürogemeinschaft bzw. Kooperation etc.) gilt. Eine von uns abgegebene Bestätigung wird bei Änderung in der personellen Zusammensetzung der Sozietät ungültig, sodass es – auch in Ihrem Interesse – sehr wichtig ist, uns als Versicherer über jede Änderung unverzüglich zu informieren. Aber auch aus Gründen der gemeinschaftlichen Haftung bei jeder Form der gemeinsamen Berufsübung regen wir eine Vereinheitlichung der Versicherungssummen nach Maßgabe des höchsten bestehenden Risikos an. So dürfen wir ausdrücklich auf die Regelungen des § 12 AVB* aufmerksam machen, wonach der Versicherer für die Sozien/Partner zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung eintritt. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Zum Übermitteln von zusätzlichen Informationen bitte diesen Fragebogen herunterladen, ausfüllen und hier hochladen:
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