Mitteilungen

28. März 2019 | Mitteilungen

Unsere neuen Versicherungsbedingungen – AVB-WSR 2019

Nach verschiedenen Änderungen in der Gesetzgebung und in den Berufsrechten war eine umfassende Überarbeitung unserer bisherigen Versicherungsbedingungen angezeigt. Dabei wurden auch Hinweise und immer wiederkehrende Fragestellungen unserer Kunden aufgegriffen.

Zusammen mit der inhaltlichen Überarbeitung erfolgten auch eine Straffung des Aufbaus sowie eine Anpassung an das neue Corporate Design der VSW. So wurde das Bedingungswerk insgesamt besser lesbar und hat eine übersichtlichere Struktur.

Wir freuen uns, Ihnen nun unsere neuen AVB-WSR 2019 anbieten zu können (Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte und Patentanwälte). 

Im Vergleich zu den zuletzt verwandten AVB-B betreffen die wichtigsten inhaltlichen Veränderungen folgende Themen:

  • Mitversicherung der Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter von anerkannten/zugelassenen Berufsgesellschaften,
  • vorläufiger Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung,
  • Klarstellung, wie Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (mit-)versichert sind,
  • Mitversicherung von Datenschäden,
  • Mitversicherung sonstiger Schäden aus der Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz vor Diskriminierung,
  • Aufnahme einer Embargoklausel zur Klarstellung, dass bei Verstößen gegen gesetzliche Embargo- oder Sanktionsbestimmungen kein Versicherungsschutz besteht,
  • Verbesserung bei der Auslandsdeckung für Steuerberater,
  • Verbesserung bei der Anderkontendeckung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer,
  • Versicherungsschutz für weitere Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer (z. B. Praxisabwickler gemäß § 55c WPO oder Datenschutz-Auditor),
  • Mitversicherung einer Tätigkeiten als Autor, Dozent und Referent auf steuerlichem oder betriebswirtschaftlichem Gebiet und als Mitglied in berufsständischen Gremien,
  • erweiterter Versicherungsschutz gemäß InsO (wie z. B. Gruppen-Insolvenzverwalter, Verfahrenskoordinator),
  • verbesserter Versicherungsschutz als Insolvenzverwalter durch die Mitversicherung typischer Schadenszenarien bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme,
  • Wegfall der Versicherung als Hausverwalter aufgrund der neuen gesetzlichen Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter,
  • Beratung bei der Digitalisierung durch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer,
  • verbesserte Mitversicherung der Haftpflicht für Erben.

In diesem Überblick sind in verkürzter Form die wichtigsten Änderungen in unseren neuen AVB-WSR 2019 für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater dargestellt. Konkret maßgebend ist stets der genaue Wortlaut der AVB-WSR 2019.

Wie bisher schon, bieten wir auch zusätzliche Möglichkeiten der individuellen Erweiterung des Versicherungsschutzes durch optionale Bausteine. Speziell betrifft das Tätigkeitsfelder, die berufsrechtlich zwar erlaubt sind, die aber über den eigentlichen Kernbereich der Berufstätigkeit hinausgehen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über den für Sie angemessenen Versicherungsschutz und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Umstellung Ihres Versicherungsvertrages auf die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.