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2. Januar 2014 | Archiv

Sondernachlass der Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen

Die Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen gewährt den bei ihr versicherten Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und deren Berufsgesellschaften bei Berechnung der Versicherungsprämie des Jahres 2014 einen Sondernachlass in Höhe von 3 %. Damit bedankt sich die Versicherergemeinschaft für das Vertrauen und die Treue ihrer Versicherungsnehmer.

Im Interesse der versicherten Risikogemeinschaft wird der Sondernachlass auf stark schadenbelastete Verträge nicht angewendet. Ausgenommen sind ebenfalls Sonderdeckungen, Objektdeckungen, Excedenten oder Deckungen zu Fest- oder Anerkennungsprämien.

Der Nachlass für das Jahr 2014 wird ermöglicht aufgrund des positiven Abschlusses des Geschäftsjahres 2013 sowie durch die Abwicklungserfolge zurückliegender Jahre. Das Ergebnis reicht jedoch nicht an die Abschlüsse der drei letzten Jahre heran. Um so erfreulicher ist der Beschluss des Sondernachlasses in Höhe von 3 % für das Jahr 2014 durch die Versicherer im Einvernehmen mit dem Berufsstand.

Bereits in den Jahren 2009, 2012 und 2013 räumte die Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen den Versicherungsnehmern ihrer Risikogemeinschaft Nachlässe ein.

Die Versicherer der Gemeinschaft behalten für kommende Jahre eine erneute Nachlassgewährung im Blick. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere der zukünftige Schadenverlauf sind jedoch kaum absehbar. Eine Prognose über die Gewährung von Nachlässen in folgenden Jahren ist daher nicht möglich.