Kundenmagazin
SEPA Einführung in der Versicherungsstelle Wiesbaden
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie als unseren Versicherungsnehmer oder Geschäftspartner über den Stand zur Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs bei der Versicherungsstelle Wiesbaden informieren.
Am 31.3.2012 ist die sogenannte SEPA-Verordnung in Kraft getreten. Durch diese Verordnung erfolgt eine Harmonisierung des Zahlverfahrens im Europäischen Wirtschaftsraum. Das führt bekanntermaßen dazu, dass die inländischen Überweisungen und Lastschriften bis zum 1.2.2014 durch die europäischen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgelöst werden.
Somit treten statt der alten Kontonummer die neue europäische Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und anstelle der alten Bankleitzahl die BIC (Bank ldentifier Code) in Kraft. Die IBAN der Versicherungsstelle Wiesbaden lautet DE 95 5109 0000 0000 6871 03 und die BIC WIBADE5W. Die Versicherungsstelle Wiesbaden stellt ihren eigenen Zahlungsverkehr in zwei Phasen um.
Die erste Phase hat bereits begonnen und betrifft die Einzelüberweisungen durch uns. Vor vereinbarten Zahlungen durch uns möchten Sie uns bitte die jeweilige IBAN und BIC des Zahlungsempfängers mitteilen bzw. prüfen, ob wir Ihre richtige IBAN und BIC für die Überweisung verwenden. Soweit der Zahlung eine Rechnung zugrunde liegt, müsste diese Angabe sowieso enthalten sein.
Als zweite Phase wird das bisher bekannte Lastschriftverfahren im Januar 2014 durch das SEPA-Basislastschriftverfahren abgelöst. Dafür notwendig ist im Zahlungsverkehr ein eindeutig identifizierbares Mandat. Zu jedem Mandat erteilen wir Ihnen daher eine Mandatsreferenznummer. Die Versicherungsstelle Wiesbaden verwendet als Mandatsreferenznummer die jeweilige Vertragsnummer des Versicherungsnehmers und stellt dieser eine fortlaufende Mandatshistorie hintenan.
Zur weiteren Identifikation als Zahlungsempfänger bei Ausführung des Lastschriftverfahrens verwenden wir die von der Deutschen Bundesbank zugeteilte Gläubiger-Identifikationsnummer (DE58ZZZ00000791421). Die Versicherungsnehmer, welche sich für das SEPA-Basislastschriftverfahren entschieden haben, werden jeweils 14 Tage vor Fälligkeit über den Betrag und das Datum der Belastung informiert.