Kundenmagazin

30. Oktober 2019 | Kundenmagazin

Risiken gezielt erkennen, minimieren und vermeiden

Dr. Michaela Theißen, Rechtsanwältin mit Schwerpunkten
im Wirtschaftsrecht, Haftungsrecht der freien Berufe und Arbeitsrecht,
zertifizierte Mediatorin, Wirtschaftsmediatorin, Master of Mediation (MM),
Supervisorin (mediationsanaloge Fallsupervision)

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater können – wie alle Angehörigen der freien Berufe – Fallsupervision für sich nutzen, um ihre berufliche Arbeit zu verbessern
und sich selbst zu entlasten. Es ist ein Verfahren zur Reflexion kl.rungsbedürftiger Situationen oder zur Lösung interner bzw. externer Themen, jedoch keine Mediation. Die Fallsupervision kann zur Reduzierung Ihres Haftungsrisikos beitragen und ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Gegenstand der Fallsupervision sind berufliche Situationen, die als kl.rungsbedürftig oder belastend empfunden werden. Sie haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einer Fallsupervision diese Sachverhalte mit dem Ziel zu reflektieren, sie für sich zu klären und zu entscheiden, wie Sie am besten mit ihnen umgehen. Einige praktische Beispiele:

  • Ein Haftungsfall ist häufig verbunden mit eigener Unsicherheit und Fragen, wie es dazu kommen konnte und welche Veränderungen notwendig sind. Fallsupervision hilft, die Situation für sich zu analysieren und aus ihr zu lernen, damit zukünftig Risiken vermieden werden.
  • Sie können Fallsupervision nutzen, um schwierige anstehende berufliche Situationen optimal vorzubereiten und so Risiken zu minimieren. Das gilt etwa für Gespräche mit und für Mandanten, bei Betriebsprüfungen oder anspruchsvollen Verhandlungen.
  • Aber auch intern kann es belastende Gespräche geben, etwa mit Partnern, die über die Strategie oder die Budgetverteilung unterschiedlicher Meinung sind, oder zur Vorbereitung schwieriger Mitarbeitergespräche.
  • Themen innerhalb der Kanzlei, die noch nicht offen konfliktreich sind, können durch Fallsupervision eine konstruktive Wendung nehmen. Denken Sie daran, wenn die Arbeit nicht „rund“ läuft, oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Partner, Fachkräfte oder Teams „auf dem Sprung“ sind. Mit Hilfe der Fallsupervision schärfen Sie frühzeitig Ihr Verständnis und eröffnen sich Möglichkeiten für eine weitere gute Zusammenarbeit.

 

Der Fallsupervisor arbeitet anhand einer mediationsanalogen Struktur mit einzelnen Berufsträgern, Teams oder Mitarbeitern, je nach Wunsch. Eine Fallsupervision läuft zusammengefasst wie folgt ab:

  • Zunächst klären Sie als Auftraggeber mit dem Supervisor organisatorische Fragen: Wer nimmt wann, wo und wie lange an der Fallsupervision teil? Die Fallsupervision ist vertraulich und freiwillig. Die Teilnehmenden entscheiden selbst, welche Inhalte „den Raum verlassen“.
  • Die Fallsupervision beginnt mit dem Sachverhalt, den der sogenannte Fallgeber mit seinen persönlichen Fragestellungen zur Supervision stellt. Danach bilden die Teilnehmenden und der Supervisor Hypothesen, wie z. B. „Es könnte sein, dass der Mandant unzufrieden mit dem Ergebnis der Beratung ist, weil wir uns zu wenig Zeit genommen haben, den Auftrag mit ihm zu klären und seine Erwartungshaltung eine andere war.“. Die Hypothesen beziehen sich auf die Fragen, auf die der Fallgeber eine Antwort wünscht. Der Fallgeber benennt die Hypothesen, die ihn angesprochen haben.
  • Sodann bieten der Supervisor und die Teilnehmenden dem Fallgeber Lösungsmöglichkeiten an. Der Fallgeber schöpft dabei aus den Erfahrungen, die diese zur Verfügung stellen. Er entscheidet sich für eine oder mehrere der vorgeschlagenen Lösungsoptionen.
  • Der Fallgeber bewertet mit Blick auf seine eingangs gestellten Fragen, ob die Fallsupervision ihm genügend Erkenntnisse gebracht hat und welche Schritte er als nächstes geht. Damit entwickelt er seine eigene Lösung.

Fallsupervision bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei bereits vorliegenden Haftungsfällen, aber auch präventiv die Chance, Situationen professionell zu klären und aus ihnen zu lernen. Durch die mit der Fallsupervision verbundene Reflexion werden Risiken sichtbar. Sie können benannt und dann auch vermieden werden. Gleichzeitig lässt sich die derzeit beste Lösung entwickeln. All das wirkt entlastend und qualitätssteigernd. Positive Auswirkungen auf die Gesundheit und die Wettbewerbsfähigkeit kommen hinzu (Theißen, Fall-Supervision – Wettbewerbsvorteil für Rechts- und Syndikusrechtsanwälte, RAK Düsseldorf, Kammermitteilungen, Seite 47: www.rak-dus.de).