Kundenmagazin

9. Oktober 2018 | Kundenmagazin

Datenschutz – wenn der Mandant Unterstützung braucht

In der letzten Ausgabe unseres Kundenmagazins (Ausgabe 2/2017) haben wir über die EU-Datenschutz-Grundverordnung berichtet. Im Fokus waren die eigenen Pflichten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Umgang mit personenbezogenen Daten. Dieser Beitrag geht nun kurz auf die entsprechenden Pflichten des Mandanten und die versicherungsrechtliche Bedeutung einer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ein.

Die Verpflichtungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung treffen auch die Mandanten im Umgang mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten.

Hier entwickelt sich der Markt. Mandanten fragen bei Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern verstärkt nach, ob diese die Mandanten in datenschutzrechtlichen Belangen beraten oder für sie sogar den externen Datenschutzbeauftragten stellen können.

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in einem eigenen beruflichen Leitbild erfasst. Sie sind mit der Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater vereinbar, unterscheiden sich jedoch von deren Berufsbild. Nur das originäre Berufsbild der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater ist in der Risikobeschreibung der AVB abgebildet. Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist daher nicht in der bei uns geführten Berufshaftpflichtversicherung enthalten.

Grund genug für uns, diese Entwicklung aufzugreifen und für die Berufsträger vorzusorgen: Für die Tätigkeit unserer Versicherungsnehmer als externer Datenschutzbeauftragter haben wir einen Zusatzbaustein entwickelt.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, ob und wie wir die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter in Ihren Versicherungsvertrag einschließen können.