Kundenmagazin

VSW Aktualisierung der Pflichtangaben
9. Oktober 2018 | Kundenmagazin

Aktualisierung Pflichtangaben zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung gemäß DL-InfoV

Für die Modernisierung unseres Corporate Designs und unserer Marke Anfang des Jahres haben wir von Ihnen viel positives Feedback erhalten. Dafür bedanken wir uns sehr. Die erfolgte Neugestaltung unserer Webseite (v-s-w.de) nehmen wir heute zum Anlass, auf das Thema der gesetzlichen Pflichtangaben zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung im Impressum Ihrer Webseite, in Broschüren, in Vertragsunterlagen oder in sonstigen  einschlägigen Mandanteninformationen einzugehen.

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV gesetzlich verpflichtet, Angaben zu ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu machen, wozu insbesondere der Name und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft und der räumliche Geltungsbereich gehören.

Unser aktueller Name unter Beibehaltung der bisherigen Postanschrift lautet:

VSW – Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dotzheimer Straße 23
65185 Wiesbaden

Wir empfehlen außerdem folgenden Hinweis aufzunehmen: „VSW – Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (VSW) ist eine Gemeinschaft der Allianz Versicherungs-AG (42 %), AXA Versicherung AG (34 %) und ERGO Versicherung AG (24 %). Weitere Details sind unter v-s-w.de abrufbar.“

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ist es empfehlenswert, die maßgeblichen Regelungen Ihres Versicherungsvertrages, einschließlich der Ein- bzw. Ausschlüsse hinsichtlich Territorien und Rechtsordnungen inhaltlich zu benennen.

Die DL-InfoV verpflichtet nicht zur Angabe der tatsächlich bestehenden Deckungssumme. Es ist ratsam, einen Hinweis auf das Bestehen des Versicherungsschutzes entsprechend der für Sie einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften aufzunehmen.

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Mandanteninformationen auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dient Ihrem Schutz vor möglichen Abmahnungen durch Wettbewerber und andere Marktteilnehmer; eine Nichtbeachtung des Gesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Bei weiteren Fragen zum Thema Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.